Beschreibung
Hochwertige CRAWER LED Rundumleuchte
Total 7 Leuchtmuster
ALLGEMEINE EIGENSCHAFTEN
- Gehäuse: Schweres Aluminium
- Anzahl LEDs: 10 Stück
- Lichthaube: PMMA
- IP- Schutzklasse: IP67
- Zertifikat: ECE-R10 / ECE-R65
- 3 Blitz- und 4 Drehmodi (in total 7 Leuchtmuster)
TECHNISCHE LICHTEIGENSCHAFTEN
- Lichtfarbe: Orange
- Lichtleistung: 700 Candela
ELEKTRISCHE EIGENSCHAFTEN
- Gesamtleistung 18W
- Spannung: 12-24V
ABMESSUNGEN IN MM
- Breite: 130 mm
- Höhe: 200 mm
- Halter: Standard 24 mm
Diese Rundumleuchte lässt sich durch den universellen Standardfuß ganz einfach auf jeden Halter, bei jedem Modell montieren. Einfach drauf stecken und die seitliche Schraube festdrehen. Die Warnleuchte ist direkt gut befestigt und wasserdicht. Sie haben noch keinen Halter? Dann klicken Sie hier
Diese Blinkleuchte von CRAWER wurde neu entwickelt und kombiniert ein neues gut sichtbares Design mit hochwertiger Verarbeitung und langer Lebensdauer. Die Helligkeit ist wesentlich höher als bei Standard Warnleuchten. Außerdem verfügt dieses neue CRAWER Modell über 3 Blitz- und 4 Drehmuster. Die Wärme wird optimal durch das Aluminium Gehäuse abgeführt, wodurch sich die Leistung der LEDs erhöht. Mit ECE R65 Straßenverkehr Zulassung!
? Wann dürfen gelbe Rundumleuchte eingeschaltet sein?
Gemäß § 52 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dürfen nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein.
? Ist eine Genehmigung für die Benutzung von Rundumleuchte erforderlich?
Ja. Sofern die gesetzlichen Abmessungen überschritten werden, ist eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen erforderlich. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde kann eine Erlaubnis erteilen und als Auflage kann der Einsatz von gelben Rundumleuchte vorgeschrieben werden.
? Was gilt, wenn die Rundumleuchte fest am Schlepper angebaut werden soll?
Sofern die Rundumleuchte fest am Schlepper angebaut werden soll und auch bei Fahrten ohne Überbreite am Schlepper bleiben soll, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
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