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Gelbes Blinklicht an landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Gelbes Blinklicht in Form von Rundumleuchten sind an etlichen Fahrzeugen, Traktoren, Arbeitsmaschinen und Mähdreschern vor allem in der Landwirtschaft ein alltägliches Bild. In diesem kurzen Blogbeitrag erhalten Sie alle wesentlichen Informationen über die Verwendungs- sowie Einsatzanforderungen im Bereich der Blinklichter und erfahren, welche gesonderten Aspekte in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden sollten. Das gelbe Blinklicht hat hierbei nicht nur eine entscheidende Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern unterliegt auch rechtlichen Vorschriften, die unbedingt beachtet werden sollten.

Funktionales Element der Sicherheit – gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug

Grundsätzlich finden sich an landwirtschaftlichen Fahrzeugen oftmals fest montierte gelbe Blinklichter. Sie sollen den anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren, dass hier ein wesentlich größeres und oftmals deutlich langsameres Fahrzeug unterwegs ist. Es kann auch anzeigen, dass in einem bestimmten Bereich Arbeitsmaßnahmen durchgeführt werden, die eine Gefahrenquelle darstellen könnten. Wenn ein gelbes Blinklicht ein Fahrzeug, eine Landmaschine oder weitere Einsatzmittel deutlich erkennbar macht, können andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf aufmerksam werden, um eventuelle Gefahrensituation frühzeitig zu erkennen und die Geschwindigkeit sowie die Fahrweise anzupassen.

Ein gelbes Blinklicht stellt also in vielen Fällen ein funktionales Element der Straßenverkehrssicherheit dar und weist besonders im ländlichen Raum auf wenig befahrenen oder schlecht einsehbaren Wegstrecken auf bestimmte Gefahrensituationen hin. Doch wann darf ein gelbes Blinklicht in Form LED Blitzern und Rundumleuchten eingeschaltet werden und ist eine dauerhafte Montage auf Fahrzeugen generell zulässig? Das sind wesentliche Fragen, die Ihre Experten von AgrarLED.de beantworten können: Denn im Bereich von Blinklichtern für Traktoren sollten einige Rechtsvorschriften berücksichtigt werden.

Gelbes Blinklicht in der StVZO – bindende nationale Rechtsvorschrift

In Deutschland regelt in erster Linie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Verwendung von gelbem Blinklicht in Form einer Rundumleuchte. Nach §52 (Abs. 4) der StVZO darf ein gelbes Blinklicht nur Ausrüstungsbestandteil von Fahrzeugen mit einer ungewöhnlichen Breite und Länge oder mit einer über die Maße langen oder auch breiten Ladung sein. Was bedeutet die Rechtsvorschrift für die Praxis? Streng genommen dürfte in den allermeisten Fällen im Bereich der landwirtschaftlichen Fahrzeuge kein gelbes Blinklicht zum Einsatz kommen. Zwar wurde der §52 StVZO bereits mehrfach erneuert, doch im eigentlichen Sinne der Rechtsprechung dürfte so beispielsweise bei einem gängigen Traktor mit einer Breite von drei Metern nicht einmal eine Rundumleuchte für gelbes Blinklicht fest verbaut sein.

Auch in diesem Rechtsbereich bestätigen Ausnahmen die Regel. So werden Fahrzeugführer von Mähdreschern, die eine Breite von mehr als drei Metern aufweisen, gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge vorne und hinten mit Rundumleuchten für gelbes Blinklicht auszurüsten. In vielen anderen Fällen kann es ratsam sein, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach §70 der StVZO zu beantragen. Diese ermöglicht es, in jedem Fall die Ausrüstung des landwirtschaftlichen Fahrzeugs mit einer Rundumleuchte rechtlich abzusichern.

Des Weiteren kann es erforderlich werden, dass im Zuge einer Ausrüstung mit einer Rundumleuchte und einer damit einhergehenden Veränderung der Gesamtfahrzeughöhe eine Mitteilungspflicht nach §13 der Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung (FZV) bei der zuständigen Behörde besteht. Durch diese müssen dann die veränderten Daten im Teil 1 der Zulassungsbescheinigung entsprechend eintragen werden.

Gelbes Blinklicht in der Landwirtschaft – Rechte, Pflichten und Verstöße

Neben den bereits beschriebenen Rechtsvorschriften gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nach §38 (Abs. 3) außerdem vor, dass gelbes Blinklicht zur Verwendung kommen darf, um im Bereich von Arbeits- oder Unfallstellen auf ungewöhnlich langsam fahrende Fahrzeuge hinzuweisen. Übertragen auf den Bereich der Landwirtschaft kann also auch ein Arbeiten entlang eines unübersichtlichen Feldweges oder ein Abbiegevorgang mit schwerem Gerät zur Sicherheit beitragen und gelbes Blinklicht in Form einer Rundleuchte durchaus sinnvoll machen.

Nahezu alle Fahrzeugführer im Bereich der Landwirtschaft sind hinsichtlich der Thematik sensibilisiert und verwenden regelmäßig gelbes Blinklicht mit dem entsprechenden Feingefühl. Wird das Blinklicht missbräuchlich eingesetzt, stellt dieses grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld nach sich zieht, welches in der Praxis generell selten verhängt wird. Welche Bußgelder bei einer fehlerhaften Fahrzeugausstattung oder missbräuchlichen Verwendung von gelben Rundumleuchten drohen, können Sie im aktuellen Bußgeldkatalog erfahren.

Geahndet werden hier eher vorsätzliches Fehlverhalten, bei dessen beispielsweise gelbes Blinklicht eingesetzt wird, um andere defekte Beleuchtungselemente am Fahrzeug auszugleichen. Falls andere Blinklichter oder Rückleuchten an Ihren Fahrzeugen defekt sind, finden Sie in unserem Onlineshop eine große Auswahl von LED Rückleuchten und Beleuchtungssets.

Was bei der Verwendung von gelben Rundumleuchten sonst noch wichtig ist

Beim Ausrüsten des Fahrzeuges mit gelben Rundumleuchten und deren Einsatz spielen noch weitere Kriterien eine Rolle – denn gelbes Blinklicht ist nicht immer gelbes Blinklicht. Nach §22a der StVZO muss eine derartige Beleuchtung in einer bestimmten, amtlichen Bauart ausgeführt sein. Hinzu kommen die Richtlinien und Vorgaben der Europäischen Union. Demnach sind alle Leuchten zulässig, die der europäischen ECE-Richtlinie R 65 entsprechen und über die entsprechende Prüfzeichenkennung E 1 verfügen, für den Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs zulässig.

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Bestimmungen und der jeweiligen Anforderungen kann es sinnvoll sein, abnehmbare, gelbe Rundumleuchten zu verwenden. Achten Sie im gut sortierten Fachhandel bei dem Kauf von gelben Blinklichtern auf qualitativ hochwertige Produkte, die den gängigen Anforderungen auch im Rahmen der Bauartbestimmungen und erforderlichen E-Kennzeichnungen entsprechen.