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Rückfahrscheinwerfer am Anhänger – Pflichten

Die Beleuchtung von Anhängern dient dazu, die Sicherheit auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten. Ein Bereich sind hierbei die Rückfahrscheinwerfer für Anhänger als Pflicht, welche sich innerhalb Europas auf verschiedene gesetzliche Vorschriften begründet und in der Bundesrepublik grundsätzlich durch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt wird. Im Rahmen der Rechtsvorschriften gibt es verschiedene notwendige Beleuchtungseinrichtungen an Anhängern und weitere Kategorien, die obligatorisch sind. Nachfolgend erläutern wir den Themenbereich Rückfahrscheinwerfer für Anhänger als Pflicht und zeigen die wesentlichsten Informationen auf.

Rückfahrscheinwerfer-Pflicht — was gilt es zu beachten?

Beim Ziehen von Anhängern mit einem Fahrzeug oder einer Zugmaschine müssen neben den grundlegenden Abmessungen und der Last auch die entsprechenden Begrenzungsleuchten beachtet werden. Wann gilt ein Rückfahrscheinwerfer bei Anhängern als Pflicht? Durch stetige Novellierungen der Straßenverkehrsordnung und übergreifende europäische Rechtsvorschriften scheint die Rechtslage in einigen Kategorien zunächst etwas unübersichtlich, doch letztendlich liegt es im Verantwortungsbereich des Fahrers, sich im Vorfeld mit den geltenden Bestimmungen im Sektor der Rückfahrscheinwerfer für Anhänger und den Pflichten hierbei vertraut zu machen.

Der § 49a StVZO regelt zunächst die in Deutschland erforderlichen Beleuchtungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern. In der Vorschrift und nach den Ausführungen des § 22a StVZO sind die ausschließlich nach ihrer Bauart bestimmten zulässigen lichttechnischen Einrichtungen detailliert beschrieben. Dieser rechtliche Rahmen der Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile muss im Zusammenhang mit der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) gesehen werden, welche etwa im Rahmen einer Hauptuntersuchung zum Tragen kommt. Die zahlreichen Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich der Vorschriften sind darauf zurückzuführen, dass Rückfahrscheinwerfer im Verlauf der Automobilgeschichte zunächst reine separate Zubehörteile waren, welche an die Fahrzeugkarosserie oder der Stoßstange angebracht wurden.

Weitere Bestimmungen für Rückfahrscheinwerfer am Anhänger als Pflicht

Ein spezifischer Anhänger mit Rückfahrscheinwerfer-Pflicht beinhaltet die eigentliche Regelung des § 49a StVZO in ihrem Kern primär nicht. Hiernach dürfen ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer am Anhänger angebracht sein. Die können beispielsweise bei Anhängern von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch auf einem abnehmbaren Gestell, einem sogenannten Leuchtenträger, montiert sein, soweit dieses fest sowie nicht beweglich mit dem Anhänger verbunden ist. Bei der Anbringung ist außerdem ein bestimmter rechter Winkel zur Fahrbahn und zur Längsmittelebene des Fahrzeuges zu beachten. Die eigentliche rechtliche Definition im Zusammenhang mit dem Rückfahrscheinwerfer für Anhänger als Pflicht erfolgt im § 52a StVZO.

Hier wird erläutert, dass der Scheinwerfer lediglich beim Einlegen des Rückwärtsganges leuchten darf, um andere Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass sich das Fahrzeug rückwärtig in Bewegung setzt. Zudem führt die Rückfahrscheinwerfer Anhänger Vorschrift auf, dass es zulässig ist, Fahrzeuge sowie Anhänger mit bis zu zwei Rückfahrscheinwerfern auszustatten, welche über weißes Licht verfügen müssen. § 52a StVZO gibt außerdem bestimmte Maße bei der Anbringung vor. So darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm und der niedrigste Punkt nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn liegen. Im Hinblick auf die Rückfahrscheinwerfer für Anhänger als eine Pflicht und ihre beinhaltenden Vorschriften ist ferner zu berücksichtigen, dass Rückfahrscheinwerfer so angebracht werden müssen, dass der hintere Fahrzeugbereich der Fahrbahn nicht mehr als 10 m ausgeleuchtet wird.

Rückfahrscheinwerfer Anhänger in der StVZO — relevante Rechtsvorschriften

  • 22a StVZO (bauartbestimmte Verwendung)
  • FzTV – Fahrzeugteileverordnung (Prüfung und Genehmigung der Bauart)
  • 49a StVZO (Grundlegendes zu lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen, Anhängern und Wohnwagen)
  • 52a StVZO (Definition und Anforderungen Rückfahrscheinwerfer)
  • auf der StVZO basierende europäische Regelungen

StVZO: Rückfahrscheinwerfer und EU-Vorschriften

Neben den bundesdeutschen Rechtsvorschriften hinsichtlich eines Rückfahrscheinwerfers für Anhänger mit der Pflicht, den verbindlichen Anforderungen an die Beleuchtungselemente bei Anhängern und deren Prüfung oder Bauartbestimmung ist auch die europäische Gesetzeslage zu beachten. Hierbei geht es um die Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten zur Vereinheitlichung der Bedingungen bei Genehmigungsverfahren von Kraftfahrzeugteilen und um andere bindende Verordnungen, die auch im Sektor Rückfahrscheinwerfer für Anhänger als Pflicht von Bedeutung sind. Diese sogenannten ECE-Regelungen betreffen im Grunde genommen alle themenrelevanten Kategorien der jeweiligen Gesetzgebungen der einzelnen Länder.

ECE-Regelungen als prinzipielle Grundlage im Sinne der StVZO

  • Regelungen über die zulässige Anzahl von Leuchten in den Fahrzeugklassen
  • Ort und Art der Anbringung von Beleuchtungseinrichtungen
  • Lichttechnische Aspekte und Farbschemen
  • Produktkontrolle und Zulässigkeit (E-Kennung)

Rückfahrscheinwerfer am Anhänger als Pflicht – wichtige Neuerungen!

Innerhalb der zusammenwirkenden Rechtsprechung und Gesetzeslage besteht seit dem 30. Januar 2011 für Rückfahrscheinwerfer am Anhänger eine Pflicht, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt werden: Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, die wieder oder neu zugelassen werden! Innerhalb der europäischen Regularien betrifft dieses die Fahrzeugklasse O2 oder höher und setzt im Bereich der Rückfahrscheinwerfer für Anhänger eine Pflicht voraus, dass mindestens ein technisch einwandfreier funktioneller, den Prüfnormen sowie den Anforderungsansprüchen entsprechender Rückleuchten am Anhänger vorhanden ist.

Sind Sie sich unsicher, ob in Ihrem individuellen Fall alle Erfordernisse der Rückfahrscheinwerfer für Anhänger als Pflicht mit den einzelnen Verordnungen erfüllt werden, wenden Sie sich an eine eigenständige technische Prüforganisation wie etwa TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. Bei denen werden Sie alle wichtigen Informationen erhalten, ob Ihr Anhänger über die erforderlichen Beleuchtungsanforderungen, Rückfahrscheinwerfer und Reflektoren verfügt.